Aktuelle Corona-Verordnung zum Schuljahr 2022 / 2023
09/08/2022
keine Maskenpflicht
nur noch anlassbezogene Testpflicht in der Häuslichkeit. Nur bei auftretenden Symptomen wird zu Hause getestet. Sollte die mitgereichte Packung verbraucht sein, bekommt Ihr Kind von der Schule eine neue.
Nach einer Coronaerkrankung geben Sie bitte Ihrem Kind eine Selbsterklärung über die Genesung mit. Formular