Aktuelle Corona-Verordnung zum Schuljahr 2022 / 2023
09/08/2022
- keine Maskenpflicht
- nur noch anlassbezogene Testpflicht in der Häuslichkeit. Nur bei auftretenden Symptomen wird zu Hause getestet. Sollte die mitgereichte Packung verbraucht sein, bekommt Ihr Kind von der Schule eine neue.
- Nach einer Coronaerkrankung geben Sie bitte Ihrem Kind eine Selbsterklärung über die Genesung mit. Formular